Impressum
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Betreiber dieser Homepage: Dipl.-Informatiker Godo LagemannSaldernstr. 2 14059 Berlin Tel.: +49-30-3260 85 87 glagemann(amphersand)CompiDoc-Berlin.de St.Nr.: 13/410/61342 Anmerkung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Das tue ich hiermit! Ich habe hier Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Diese Erklärung gilt für alle externen Links auf meiner Homepage und für alle Inhalte dieser Seiten. Alle veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder Veröffentlichung - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicherschriftlicher Genehmigung des Autors. Der Autor garantiert nicht für die einwandfreie Funktionsweise der hier angebotenen Software. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CompiDoc-Berlin, Inh.: Dipl.-Inform. G. Lagemann |
| I.Allgemeines |
| Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, auch wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma CopiDoc-Berlin bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. |
| II.Angebot und Vertragsabschluß |
| Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Firma CompiDoc-Berlin einen Auftrag des Kunden bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen. Die Firma CompiDoc Berlin behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 20% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma CompiDoc-Berlin zumutbar sind. Bei Dienstleistungen- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen oder Lieferschwierigkeiten eintreten können. Eine Garantie für den Zustand der gelieferten Waren können wir nicht übernehmen. |
| III.Preise |
| Alle Preise Verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma CopiDoc-Berlin genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Firma CompiDoc-Berlin zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma CompiDoc-Berlin zur Preisanpassung. |
| IV.Liefer- und Leistungszeiten |
| Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma CompiDoc-Berlin. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma CompiDocBerlin nicht nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Defekte, Betriebsstörungen, höherer Gewalt und Streiks etc., gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma CompiDoc-Berlin ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma CompiDoc-Berlin zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug den die Firma CompiDoc-Berlin zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. |
| V.Versendung und Gefahrenübergang |
| Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma CompiDoc-Berlin verlassen hat.Die Firma CompiDoc-Berlin versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.Bei Sendungen an die Firma CompiDoc-Berlin trägt der Versänder jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma CompiDoc-Berlin sowie die gesamten Transportkosten. |
| VI. Zahlungsbedingungen |
| Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar oder Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Berliner Bank zu leisten.Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma CompiDoc-Berlin zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma CompiDoc-Berlin sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma CompiDoc-Berlin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.Hält die Firma CompiDoc-Berlin weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Firma CompiDoc-Berlin steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.Vom Verzugspunkt an ist die Firma CompiDoc-Berlin berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.Die Firma CompiDoc-Berlin ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. |
| VII. Eigentumsvorbehalt |
| Die Firma CompiDoc-Berlin behält sich das Eigentum an
den gelieferten Waren und Leistungen bis zu vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.Be- oder Verarbeitung der
von der Firma CompiDoc-Berlin gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren
erfolgt im Auftrag der Firma CompiDoc-Berlin, ohne das daraus Verbindlichkeiten für
die Firma CompiDoc-Berlin erwachsen können.Bei Einbau in fremde Waren durch den
Käufer wird die Firma CompiDoc-Berlin Miteigentümerin an den neuentstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten
fremden Waren. Wird die von der Firma CompiDoc-Berlin gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigenzumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma CompiDoc-Berlin. |
| VIII. Aussendienste |
| Aussendienste werden nur bar oder per "paybox" abgerechnet,
eine Rechnungslegung ist nur mit vorherriger schriftlicher Bestätigung durch
CompiDoc-Berlin möglich.
Verbaute Hardware wird ebenfalls nur bar oder per "paybox"abgerechnet. |
| IX. Gerichtsstand |
| Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Vertragsparteien, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Charlottenburg Berlin, bei Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht Berlin. |
Berlin, den 01. 08.2002. Fehler und Irrtümmer vorbehalten.